Büro- und Bildschirmarbeiten
Der Anwendungsbereich dieser Sicherheitsunterweisung Bildschirmarbeitsverordnung, der DGUV Information 215-410 " Bildschirm- und Büroarbeitsplätze sowie die entsprechende DGUV V1 - allgemeine Grundsätze der Prävention. Diese Unterweisung stellt bietet alle wichtigen grundsätzlichen Basisinformationen der Arbeitssicherheit. Es empfiehlt sich, alle Mitarbeiter regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Mit SE-Arbeitsschutz werden nicht nur die gesetzlich geforderten Basis Inhalte vermittelt, sondern diese Sicherheitsunterweisung wird betrieblich abgestimmt und Schwerpunkt Themen eines Unternehmens herausgestellt.
Teilnehmerkreis
Diese vorbeugende Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter mit einem Büro, bzw. Bildschirmarbeitsplatz. In der Regel spricht man von mehr als 2-3 Stunden regelmäßiger Bildschirmarbeit.
Hinweise
Dauer der Unterweisung: ca. 1,5 Stunden
Teilnehmerzahl in Präsenz: ab 5 Personen
Teilnehmerzahl Online: ab 2 Personen
Inhalte
rechtliche Grundlagen
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
allgemeine Informationen zu Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Ergonomie am Arbeitsplatz
Beleuchtung
Lärm als psychische Belastung
elektrische Gefahren