Grundsätze der Prävention

(auch genannt: allgemeine jährliche Sicherheitsunterweisung)

Der Anwendungsbereich dieser Sicherheitsunterweisung Bildschirmarbeitsverordnung sowie die entsprechende DGUV V1 - allgemeine Grundsätze der Prävention. Diese Unterweisung stellt bietet alle wichtigen grundsätzlichen Basisinformationen der Arbeitssicherheit. Es empfiehlt sich, alle Mitarbeiter regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Ein kleiner Auszug der vermittelnden Inhalte der Sicherheitsunterweisung: "Was ist ein Wegeunfall", "ab wann ist ein Unfallmeldepflicht", "Verbot von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz" oder "Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz". Diese und viele weitere Themen wichtige Basis Themen werden unterwiesen, um Unfälle oder falschem Verhalten vorzubeugen.

Mit SE-Arbeitsschutz werden nicht nur die gesetzlich geforderten Basis Inhalte vermittelt, sondern diese Sicherheitsunterweisung wird betrieblich abgestimmt und Schwerpunkt Themen eines Unternehmens herausgestellt.

Teilnehmerkreis

Diese vorbeugende Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter eines jeden Unternehmens.

Hinweise

  • Dauer der Unterweisung: ca. 2 Stunden

  • Teilnehmerzahl in Präsenz: ab 5 Personen

  • Teilnehmerzahl Online: ab 2 Personen

Inhalte

  • rechtliche Grundlagen

  • Arbeits- Wege und Beinaheunfälle

  • allgemeine Informationen zum Brandschutz

  • Erste Hilfe und Verbandbuch

  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

  • allgemeine Informationen zu Leitern und Tritte

  • Alkohol und Drogen

weiterführende Informationen

Bei vor Ort Seminaren wird ein Raum mit weißer Wand, oder ausreichend großer Fläche für eine Leinwand benötigt.

Nach erfolgreicher Teilnahme der Sicherheitsunterweisung erhalten Sie einen rechtlichen Nachweis der Unterweisung gemäß gesetzlicher Vorgaben.

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