Kranführer
Der Anwendungsbereich dieser Sicherheitsunterweisung gemäß DGUV Information 209-012 "Kranführer" sowie die entsprechende DGUV V1 - allgemeine Grundsätze der Prävention. Diese Unterweisung stellt bietet alle wichtigen grundsätzlichen Basisinformationen der Arbeitssicherheit. Es empfiehlt sich, alle Mitarbeiter regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Mit SE-Arbeitsschutz werden nicht nur die gesetzlich geforderten Basis Inhalte vermittelt, sondern diese Sicherheitsunterweisung wird betrieblich abgestimmt und Schwerpunkt Themen eines Unternehmens herausgestellt.
Teilnehmerkreis
Diese vorbeugende Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter/innen, die einen Kran bedienen.
Hinweise
Dauer der Unterweisung: ca. 2,5 Stunden
Teilnehmerzahl in Präsenz: ab 5 Personen
Teilnehmerzahl Online: ab 2 Personen